Gewalttäter Sport

  • Für jeden Fußballasi der wissen möchte, ob er in dieser komischen Datei drin ist: http://www.pro1530.de/index.php?page=gewalttaetersport



    Hier das Formular: http://www.pro1530.de/gs-anfrage.pdf



    Für alle anderen die sowas nicht sehen können, da sie vielleicht nicht das Programm dazu haben:


    [Blockierte Grafik: http://www.pro1530.de/gs-anfrage.pdf]


    EDIT: Geht nicht! Beim Spiel gegen Kaiserslautern liegen auch ein paar von den Formularen am UH-Stand aus....!

  • Hmm... kann ich nicht drin sein, da ich mit der Pozilei noch nie zu tun hatte (also auch nie Kontrolle oder sowas).


    Also kann man dieses Formular dann da hinschicken und die sagen dir, ob du da drin bist oder nicht.


    Und was kannst du dann unternehmen, wenn du drin bist?

  • Diese Erklärungen dazu sind ein Witz! Es ist für mich unbegreiflich, wie die so einen Schrott von sich geben können. Alleine die Ratschläge zaubern ein lächeln in mein Gesicht!

  • Zitat

    Original von chaOS-chris
    hier gibt es einiges wissenswertes dazu


    Link


    Wenn ich schon lese "Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr" :nein:


    Ist das etwa schon der Fall, wenn man wie in WOB über eine Leitplanke auf die Fahrbahn springt, da ein Tunnel total versperrt ist?
    Oder wenn man bei Rot über eine Ampel geht?

  • mhh also wenn ich ein notrufeinrichtung missbrauche und werde dabei erwischt komme ich in die akte gewalttäter sport ? :kopf: aber ich kann doch auch ne notrufeinrichtung missbrauchen ohne gewalt :rofl:

    Einmal editiert, zuletzt von Faboristic ()

  • Und hier liegt der Hacken an dem ganzen


    Darüber hinaus werden aber auch die Daten von Personen gespeichert, gegen die von der Polizei Personalienfeststellungen, Platzverweise und Ingewahrsamnahmen angeordnet wurden, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigten, dass sich diese Personen zukünftig im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen an Straftaten von erheblicher Bedeutung beteiligen werden.


    Wer kontrolliert das denn bitte? Richtig keiner!

  • also ich weiß nur, das man da 5 jahre drin steht und es wohl keinen weg gibt da wieder raus zukommen, wenn man erst mal drin ist! ausser man kann sich einen anwalt leisten und vielleicht noch die gerichtskosten wenn es soweit kommt!

  • tja, es wird gesagt, aber man weiß ja nie! wahrscheinlich sagen sie dir nach 5 jahren immer noch wo und wann du was gemacht hast!

    • Offizieller Beitrag

    Selbst wenn's gelöscht würde, würde es irgendwo noch immer vermerkt sein. Ist mit dem Führungszeugnis genauso. Da werden Sachen zwar offiziell gelöscht, aber das bleibt alles vermerkt. Wenn Du vor Gericht angeklagt bist, wird das auch irgendwo vermerkt - egal, ob Du für schuldig befunden wirst oder nicht. Können die Staatsanwälte alles einsehen und so wird es wohl auch mit dieser Datei sein, könnte ich mir denken.

  • wie? selbst die anklage bleibt drin stehen?? auch wenn ich für unschuldig verurteilt werde?? *grrr* :wut:

  • @ Nils: Schon selbst Probleme gehabt oder warum kennst du dich so aus? :kichern:


    Ich dachte auch, dass nur Verurteilungen drinstehen. Geldstrafen stehen aber glaube ich nicht drin

  • Jedenfalls widerspricht diese Liste meinem Verständnis für die Grundrechte der Bürger. Wie kann man jemanden der niemals rechtskräftig Verurteilt wurde Ausreiseverbote oder willkürliche Verhaftungen aufgrund dieser Liste (wie in CB geschehen) mit so einem Dreck begründen. Das ist für mich unbegreiflich.


    Acht Cola Acht Bier!

  • Straftaten unter Anwendung von Gewalt gegen Leib oder Leben oder fremde Sachen mit der Folge eines nicht unerheblichen Sachschadens


    Gefährliche Eingriffe in den Verkehr (§ 315 ff. StGB)
    Störung öffentlicher Betriebe (§ 316b StGB)
    Nötigung (§ 240 StGB)
    Verstöße gegen das Waffengesetz
    Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz
    Landfriedensbruch (§§ 125 ff. StGB)
    Hausfriedensbruch (§§ 123, 124 StGB)
    Gefangenenbefreiung (§ 120 StGB)
    Raub- und Diebstahlsdelikte
    Missbrauch von Notrufeinrichtungen (§ 145 StGB)
    Handlungen nach § 27 Versammlungsgesetz


    Darüber hinaus werden aber auch die Daten von Personen gespeichert, gegen die von der Polizei Personalienfeststellungen, Platzverweise und Ingewahrsamnahmen angeordnet wurden, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigten, dass sich diese Personen zukünftig im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen an Straftaten von erheblicher Bedeutung beteiligen werden.


    Dabei ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass der Zusammenhang mit einer Sportveranstaltung nicht nur bei Ereignissen im Stadion selbst gegeben ist. Dazu gehören auch Vorkommnisse im Stadionumfeld, während der An- und Abreise sowie an anderen Treffpunkten außerhalb der Veranstaltungsorte.



    Wenn man sich diese Darstellung einmal anschaut, muss man feststellen, dass der Willkür hier scheinbar Tür & Tor geöffnet ist. Wenn ein Beamter mich in die Liste aufnehmen will, gelingt es ihm: und wenn ich nur auf der Strasse gehe.
    Hiermit hat sich der Polizeiapparat ein äußerst effizientes und abschreckendes Instrument ausgedacht.

  • So, habe vorletze Woche die Anfrage weggeschickt. Heute ist Post von den Herren gekommen. Ich stehe nicht drin. Zumindest nicht in NRW! Gilt die Anfrage für ganz Deutschland oder nur für NRW? Wohl für ganz Deutschland oder? Weil in dem Schrieb steht da irgendwas drüber....!

  • SCHEISS SYSTEM!!!
    ICH KÖNNTE :kotzen:

    Einmal editiert, zuletzt von LGH-Florian ()