Genau diese verdammten artikel meine ich, der selbe redakteur würde wahrscheinlich bei dutschen die sowas machen von randale und ähnlichem sprechen. Aber wieso im gewaltäter sport thread?
Gewalttäter Sport
-
-
Das ist schleißlich die Datei, wo wir für sowas landen würden, deswegen passt das ja einigermaßen hier rein.
-
Is ja auch egal, aufregen tut mich dr mist sowieso. Wieso kann der typ nicht wenigstens erwähnen dass deutsche fans dafür drakonische strafen bekommen würden?
-
...weil er sich dann selbst ins lächerliche zieht! eine und dieselbe aktion unterschiedlich zu bewerten ist paradox!
-
Wohl war, aber dieses scheinheilige mit zweierlei maß messen der medien regt mich schon sehr auf. Aber damit muß man leben.
-
Das als Quelle "bild.de" angegeben ist sollte man sich nicht so aufregen, wir alle kennen die Bild und wissen über das Niveau und IQs der Bildleser bescheid. Jede andere Quellé hätte mich genau so besorgt.
-
Zitat
Original von Jigga
wir alle kennen die Bild und wissen über das Niveau und IQs der Bildleser bescheid.Dann erläutere das mal etwas genauer...
-
Die Bild-Leser sind zum Teil hochintelligent, die aber Schlagzeilen lieben, die voll mit Unwahrheiten und persönlichen Problemen sind, und möglichst spektakulär und "blutrünstig"....!!
Dazu ein Zitat eines Medienkritikers:
"Die Bildredaktion hat es geschafft eine Lesergesellschaft zu entwickeln, die blutrünstig wie Wölfe und so dumm wie Hühner wirken, allerdings meist nur bei ihrer Informationsaufnahme nicht der Wahrheit trauen." -
Zumindest die ersten sieben Wörter in Deinem Beitrag stimmen mich fröhlich...
Zudem sollte man noch erwähnen, dass die Bild die einzige Satire-Tageszeitung in Deutschland ist.
-
Zitat
Original von 96 4 Life
Die Penner dürfen so eine Scheiße abziehen und wir sind bei jedem kleinen Furz angeschissen, HASS !!!
Exakt. Wo sind dort die knüppelschwingenden Polizisten gewesen? Auf dem Bild haben sie ja noch nichteinmal Helme auf! -
-
WILLKOMMEN IN DEUTSCHLAND!!! HIER KÖNNEN SICH UNSERE GÄSTE NACH BELIEBEN AUSTOBEN!!! DER GAST IST KÖNIG!!!!
-
Deswegen heißtdas Motto der WM ja auch "Zu Gast bei Freunden".
-
Das wird so ätzend werden! Wir werden schikaniert wie Sau und die Tommies kommen in "World War 3"-Stimmung hier rüber und bekommen dafür wahrscheinlich auch noch beim Kacken das Hakle feucht, von den Cops persönlich, gereicht.
-
tja,so ist das,jeder regt sich auf,und nichts passiert,wer hat sich denn in frankfurt gegen die bull.. gewehrt,ok,im nachhinein haben alle rumgemault,dann stand noch was in der np,und was bring das??? warum hat man sich denn nicht gleich gewehrt,klar werden uns die engländer 2006 überfallen,und warum,weill sich keiner wehrt,weill wir immer noch an unsere geschicht denken,und dafür verurteilt werden,und weill bei uns,nicht wirklich der zusammenhalt herscht,und wenn ich das hier schreibe,dann bekomme ich bestimmt auch den rchten stempel aufgedrückt,aber warum???naja,es gibt halt noch kleine gruppen,die so etwas nicht mit sich machen lassen,und kleine gruppen können zusammen auch ganz groß sein ich denke nur,das dise ganze polizei schikane die jetzt herscht ganz ganz böse nachinten losgeht,und wir 2006 die blutigste wm aller zeiten erleben werden,warum,das ist zuviel zuschreiben,aber es brodelt,es brodeldt ganz gewaltig,und das fass wird übnerlauffen.so,und das ist meine meinung,mein gedanke,wer weiß,vielleicht kommt ja auch alles anders.
-
aber egal,herrzlich wilkommen in deutschland.
-
ja,ja deshalb trainier mal schön dein hooliganism in den gästebüchern des weltweitenwebs .
-
tretet hier nicht wieder eine blöde ploitdisskusion los....
-
Zitat
Original von six
(...) und warum,weill sich keiner wehrt,weill wir immer noch an unsere geschicht denken,und dafür verurteilt werden,und weill bei uns,nicht wirklich der zusammenhalt herscht,und wenn ich das hier schreibe,dann bekomme ich bestimmt auch den rchten stempel aufgedrückt,aber warum??? (..)...und sonst alles frisch! entweder kloppe ich mich oder nicht, da muß ich nicht an geschichte, cornflakes oder nazi-verbrecher denken!
-
Wenn Du Dich kloppst, musst Du eigentlich an gar nichts denken.........
-
Zitat
Aus gegebenem Anlass hier ein Bericht eines Juristen zum Bewertung von Stadionverboten und der Datei Gewalttäter Sport:
1. Zum Stadionverbota) Unter welchen Voraussetzungen ein Stadionverbot möglich ist, beurteilt sich nicht nach den Richtlinien des DFB zur einheitlichen Festsetzung und Verwaltung von Stadionverbo-ten.
Diese Richtlinien sind kein Gesetz, das gegenüber dem (potentiellen) Stadionbesucher verbindlich wäre. Hierdurch haben sich die Vereine des bezahlten Fußballs, die Kapitalge-sellschaften der Lizenzligen und der DFB nur untereinander verpflichtet, Stadionverbote nach bestimmten einheitlichen Grundsätzen auszusprechen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
b) Ob und wann ein wirksames Stadionverbot ausgesprochen werden kann, beurteilt sich nach den gesetzlichen Regelungen des bürgerlichen Gesetzbuches. Danach gilt folgendes:
aa) Das Stadionverbot ist ein Unterfall des Hausverbots. Demgemäß kann der Inhaber des Hausrechts - entweder der Eigentümer des Stadions oder der berechtigte Besit-zer (z. B.der Mieter) - gemäß §§ 903 bzw. 1004 BGB grundsätzlich frei darüber entscheiden, wen er in das Stadion hinein lässt.
bb) Dieser Grundsatz unterliegt den allgemeinen gesetzlichen Grenzen. Hier sind insbe-sondere sog. "Generalklauseln" wie §§ 242 und 826 BGB von Bedeutung, wonach die Hausrechtsausübung nicht willkürlich sein oder gegen die guten Sitten verstoßen darf. Zudem wird das Hausrecht (= Stadionverbot) über §§ 858, 1004 BGB durch die absoluten Rechte des Betroffenen (hier: des Stadionbesuchers) eingeschränkt.
cc) Wann ein Stadionverbot sittenwidrig oder willkürlich ist, bzw. den Fan in seinen "absoluten Rechten" verletzt, ist in Rechtsprechung unter Literatur bislang noch ungeklärt. Hier beschreitet man weitestgehend juristisches "Neuland". Es lassen sich jedoch - je nach Einzelfall - durchaus juristische Ansatzpunkte für Fan-freundliche Argumente finden.
(1) Ein Argument lässt sich zum einen aus Sinn und Zweck des Stadionverbots herleiten.
Selbst die DFB-Richtlinien zur einheitlichen Festsetzung und Verwaltung von Stadionverboten heben in ihrer Präambel hervor, dass es darum geht, im Stadion Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Deshalb will man "Personen, die im Zusammenhang mit Fußballspielen sicherheitsgefährdend aufgefallen sind" vom Stadionbesuch ausschließen.
Anders gesagt wollen also selbst die "Teilnehmer" an der Stadionverbots-Richtlinie nur Personen vom Stadionbesuch ausschließen, bei denen es Anhaltspunkte für mögliche Störungen der Sicherheit und Ordnung gibt. Bestehen diese Anhaltspunkte nicht - so lässt sich argumentieren - ist ein Hausverbot willkürlich.
M. E. wäre es deshalb beispielsweise rechtswidrig, sämtliche tausend Mitglieder eines Fanclubs mit einem Stadionverbot zu belegen, bloß weil einige von ihnen in der Vergangenheit einmal sicherheitsgefährdend aufgefallen sein mögen.
(2) Einschränkungen des Stadionverbots lassen sich auch mit Verhältnismäßigkeitserwägungen begründen.
Zwar ist allgemein anerkannt, dass der sog. "Verhältnismäßigkeitsgrundsatz" nur dort unmittelbar gilt, wo der Staat gegenüber dem Bürger tätig wird. Dort müssen sich einschränkende Maßnahmen dann insbesondere stets auf ihre Angemessenheit hin überprüfen lassen. Bei zivilrechtlichen Fragen wie der Rechtmäßigkeit eines Stadionverbots findet eine solche Prüfung im Normalfall nicht statt.
Auch im Zivilrecht ist jedoch anerkannt, dass eine Rechtsausübung treuwidrig im Sinne von § 242 BGB sein kann, wenn ihr lediglich eine geringfügige Interessenver-letzung vorausgegangen ist (vgl. nur Heinrichs in Palandt BGB 62. Aufl. 2003, § 242 Rn. 53). Dies kann u. U. bei einem Dauerschuldverhältnis ober beim Bestehen einer engen Bindung zwischen dem Rechtsinhaber und dem "Verletzer" dazu zwingen, eine mildere Reaktion zu wählen, wenn mehrere Reaktionen möglich sind (Heinrichs aaO unter Hinweis auf Bayerisches Oberstes Landesgericht NJW-RR 90, 332).
Auf unser Problem übertragen lässt sich aus meiner Sicht demnach folgendes sagen: Ein langjähriger Dauerkarteninhaber und erst Recht ein Mitglied eines Fanclubs der mit dem Verein eng zusammenarbeitet (z. B. Kartenvorverkauf, Organisation von Auswärtsfahrten in Abstimmung mit dem Verein) kann für ein einmaliges geringes Fehlverhalten schlechterdings nicht mit einem langjährigen Stadionverbot belegt werden.
(3) Eine weitere Einschränkung des Stadionverbots lässt sich aus der gesellschaftlichen Bedeutung des Profi-Fußballs konstruieren.
Im Zusammenhang mit existenziellen öffentlichen Versorgungsaufgaben (z. B. Was-ser- oder Stromversorgung bzw. Gesundheitswesen) ist anerkannt, dass auch ein privater Anbieter verpflichtet sein kann, einem Interessenten den Zugang zur Nut-zung zu gewähren.
Beim Profi-Fußball handelt es sich nun zwar nicht gerade um ein lebenswichtiges Gut zur Existenzsicherung. Im Zusammenhang mit Fernseh-Übertragungsrechten wurde jedoch bereits darauf hingewiesen, dass der Fußballsport als moderne Form von "Brot und Spielen" einer möglichst breiten Masse zu angemessenen Bedingungen zur Verfügung stehen soll.
Auch echte öffentliche Einrichtungen wie Stadthallen, Museen oder Bibliotheken sollen kraft Gesetzes weitestmöglich der Allgemeinheit zugänglich sein. Dort können Hausverbote daher nur bei erheblichen Störungen und dann auch nur in angemessenem Umfang ausgesprochen werden.
Für Stadionverbote kann dann im Ergebnis ähnlich argumentiert werden. Auch hier darf nicht das Kind mit dem Bade ausgeschüttet werden.
c) Zusammenfassend bleibt festzuhalten: Die Vereine als Hausrechtsinhaber können grundsätzlich darüber entscheiden, wen sie ins Stadion hinein lassen und wen nicht. Diese Entscheidung unterliegt allgemeinen zivilrechtlichen Beschränkungen. Wenn die Hausrechts-ausübung nicht willkürlich ist oder gegen die guten Sitten verstößt, ist sie nicht zu beanstanden. Ob und wann dies der Fall ist, kann auf dem Zivilrechtsweg zur Überprüfung gestellt werden.
Aussagekräftige Entscheidungen hierzu gibt es bislang so gut wie keine. Jedoch besteht einiger Argumentationsspielraum. Insoweit wäre es einmal interessant, einen geeigneten Fall gerichtlich überprüfen zu lassen.
2. Zur Datei "Gewalttäter Sport":
a) Eine spezielle gesetzliche Regelung zur Datei Gewalttäter Sport gibt es nicht. Sie fällt un-ter die allgemeinen polizeigesetzlichen Regelungen über die Datenerhebung und Daten-verarbeitung. Hier gibt es eine Vielzahl von Regelungen, die an dieser Stelle nicht im ein-zelnen ausgebreitet werden sollen.
Vereinfacht gesagt können in die Datei Personen aufgenommen werden, bei denen dies "zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten erforderlich ist" (§ 20 Abs. 3 PolG). Die einmal aufgenommenen Daten können gespeichert, verändert und genutzt werden, soweit und so lange dies zur Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben erforderlich ist (§§ 37 ff. PolG). Entsprechendes gilt für die Datenübermittlung. Auch diese ist schon dann erlaubt, - sogar an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs - soweit hierfür ein polizeiliches Erfordernis besteht (§§ 42 ff. PolG).
Dass auf diesem Gebiet große Rechtsunsicherheit herrscht, ist also kein Wunder.
b) Gleichwohl herrscht zur Datei Gewalttäter Sport in Rechtsprechung und Literatur nahezu Funkstille. Erst bei längerer Suche stößt man auf die kritische Stimme des Richters am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main Dr. Frederik Rachor im sog. "Handbuch des Poli-zeirechts". Dort heißt es:
"Aus Berichten betroffener Fußballfans .... lässt sich allerdings die Folgerung ziehen, dass die polizeilichen Datenbestände sozusagen ein Eigenleben führen. Ein erstmali-ger Eintrag aus harmlosem Anlass, etwa weil ein polizeibekannter Gewalttäter im gleichen Bus unterwegs war, kann beim nächsten Antreffen eine polizeiliche Maßnahme auslösen (Gewahrsam), die, weil die Informationen hierüber ebenfalls gespei-chert werden, dem Betroffenen dann bei seiner Ausreise vorgehalten wird, was wie-derum zu dem Eintrag führt, er habe sich im Ausland an gewalttätigen Ausschreitun-gen beteiligen wollen usw. So substantiiert die Polizei ihre Lagebeurteilungen im nachträglichen gerichtlichen Verfahren präsentieren kann, so schematisch verfährt sie auch häufig bei ihren Einsätzen vor Ort. Bedauerliche Folge einer solchen Vorgehensweise ist, dass ausgerechnet diejenigen Fußballanhänger, von denen die Vereine gerne behaupten, sie könnten ohne sie nicht existieren, weil sie über alle Miseren hinweg ihre Anhänger blieben, von den großen internationalen Ereignissen ausge-schlossen bleiben."
Weitere Kritik ist bislang nicht bekannt.
-