Alltagserkenntnisse

  • Achja, zu Zappa und der Schlagzeug-Geschichte gab's ja auch noch die Geschichte des Vorspielens von Steve Vai. Geht in eine ähnliche Richtung. "It's a big boys game."


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  • "Wir sollten den Frauen zuhören. Die Frauen haben uns etwas Wichtiges zu sagen, glaube ich." Heute, aus dem Munde eines Psychologen. Der muss es wissen, der ist Experte.


    Am besten gefällt mir ja der letzte Teil.

  • Wahrscheinlich keine alltägliche Erkenntnis, aber für ungewöhnliche Phänomene die nicht schlagzeilenaktuell sind haben wir ja keinen Faden:


    Aus dem Wikipediaeintrag über Pilsner Bier:

    Zitat


    Dem Pilsner entspricht in der Schweiz das dortige „Spezialbier“. Aufgrund eines Abkommens mit Tschechien darf die Bezeichnung „Pilsner“ dort nicht verwendet werden. Im Gegenzug dazu verzichtet Tschechien auf die Bezeichnung „Emmentaler“ für Käse.

  • Dann noch eins:


    Bis 1993 musste man(n) in Deutschland damit rechnen, eine Entschädigung zu zahlen, wenn man
    1. Einer Frau die Heirat versprochen hatte
    2. Danach mit ihr geschlafen hat und
    3. Dann doch nicht geheiratet hat.


    Hintergrundinfos dazu finde ich ja. Kann einer der anwesenden Juristen mir erklären, ob es eine Möglichkeit gibt herauszufinden, wann dies auch zuletzt real für ein Urteil angewendet wurde?

  • Ach, das gute alte Kranzgeld. Ende 1992 gab es zumindest noch ein Urteil des AG Münster, das die Klage der klagenden Ex-Jungfrau jedoch abgewiesen hatte, da § 1300 BGB gegen Art. 3 GG verstoße. Das ist das Urteil, das auch in Wikipedia erwähnt wird. Die Klägerin ist dann noch bis zum BVerfG gegangen und dort gescheitert.


    In der NJW 1993, 1720: liest das sich so:

    Zum Sachverhalt:


    Die Kl. nimmt den Bekl. auf Zahlung einer Entschädigung gem. BGB § 1300 BGB in Anspruch. Die Parteien waren seit Neujahr 1991 miteinander verlobt. Während der Osterzeit desselben Jahres fuhren sie zusammen in Urlaub und haben miteinander geschlechtlich verkehrt. Im Juni 1991 löste der Bekl. das Verlöbnis brieflich. Die Kl. meint, es sei nunmehr für sie nicht mehr leicht, einen anderen Mann zu finden. Sie kenne einige Männer, die großen Wert auf geschlechtliche Unbescholtenheit legten. Außerdem glaube sie, sie werde von ihren Freunden ausgelacht. Das AG hat die auf Zahlung von 1000 DM gerichtete Klage abgewiesen.


    (...)


    Ein stattgebendes Urteil habe ich auf die Schnelle nur aus dem Jahre 1974 gefunden.



    Das OLG Braunschweig verwendet 1953 übrigens folgende nette Formulierungen:


    Deflorationsanspruch; Unbescholtenheit


    a) § 1300 BGB gilt auch nach Inkrafttreten des Gleichberechtigungsgrundsatzes in Art. 3 Abs. 2 GG weiter.


    b) Eine Braut ist grundsätzlich nicht mehr „unbescholten” i.S. von § 1300 BGB, wenn sie bereits einem anderen Manne die Beiwohnung gestattet hatte, und zwar auch dann, wenn dieser ihr Verlobter war.


    c) Der Verlust der „Unbescholtenheit” ist begrifflich nicht davon abhängig, daß der anstößige geschlechtliche Umgang der Braut dritten Personen bekannt geworden ist.


    (OLG Braunschweig, Urteil vom 18. 6. 1953 - 2 U 22/53)

    Einmal editiert, zuletzt von Mazurek ()

  • Ach ja, das Kranzgeld.


    Mein Repetitor erzählte des Öfteren, das er Klägerin und Beklagten des Münster-Falles gekannt habe. Sie seien Kunden seines Repititoriums gewesen. Möglich, da er aus Münster kam. Das interessante: Eine Verlobung habe nicht bestanden bzw. wenn doch sei sie nicht gelöst worden. Man habe das ganze nur zum Spaß durchgezogen da eh klar gewesen sei, dass Gerichte den Paragraphen nicht mehr anwenden würden. Teuer sei es auch nicht gewesen und hinterher habe man sich ne schöne Urkunde vom Bundesverfassungsgericht übers Bett, ähh über den Schreibtisch hängen können.


    Schöne Geschichte. Ob sie stimmt? :ahnungslos: Ausgeschlossen ist es wohl nicht.

  • Das freut mich! Dann bereite dich mal gut drauf vor, jetzt wo du eine ganze Weile die Möglichkeit hast, Informationsvorsprung zu schaffen, kannst du dir nebenbei zu deinem Ausbildungsberuf ja schon Praxis aneignen, bzw. Fachliteratur durchstöbern. Desto entspannter - und somit mehr Zeit für unseren lieblingsclub - hast du dann während deiner Ausbildung!

  • Das freut mich! Dann bereite dich mal gut drauf vor, jetzt wo du eine ganze Weile die Möglichkeit hast, Informationsvorsprung zu schaffen, kannst du dir nebenbei zu deinem Ausbildungsberuf ja schon Praxis aneignen, bzw. Fachliteratur durchstöbern. Desto entspannter - und somit mehr Zeit für unseren lieblingsclub - hast du dann während deiner Ausbildung!


    Das ist korrekt... Werde mich mal ein wenig schlau machen, was es da so an Fachliteratur gibt!!


    Danke dir :)

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  • Bier und Schmerztabletten auf nüchternen Magen - ich rate dringend davon ab. Geht nicht gut, wie ich gestern festgestellt habe.


    Danke nochmal an musketeer54, der beim Kotzen mein Bier gehalten und es mir anschließend zum Ausspülen gereicht hat.