Bosman die Zweite

  • Zitat

    Mehr Freiheit für Fußballer


    Fußballprofis und deren Berater können sich die Hände reiben. Der Internationale Sportgerichtshof hat Wechsel ins Ausland erleichert. Nach drei Jahren bei einem Club können Kicker auch ohne Einwilligung des Arbeitgebers gehen. Der Weltverband Fifa zeigt sich besorgt.
    (...)


    [URL=http://www.spiegel.de/sport/fussball/0,1518,532470,00.html]Mehr...[/URL]


    Na denn mal tau.

  • Hab ich auch schon in einem anderen Thread gepostet. Da könnte wieder eine gewaltige Welle auf die Fussballwelt zukommen. Dann geht einer wie Christiano Ronaldo plötzlich für 15 Millionen weg...

  • Zitat

    Original von SHG-Chris


    [URL=http://www.spiegel.de/sport/fussball/0,1518,532470,00.html]Mehr...[/URL]


    Na denn mal tau.


    Denke, dass dann alles darauf hinausläuft, dass es nur noch Verträge mit extrem kurzer Laufzeit geben wird und die Spitzenspieler Mondgehälter verlangen können werden.


    Ob's dem Fußball nützt? Letztlich egal, geht ja um Arbeitsrecht hier. Die Vereine müssen halt kreativer werden, was die Vertragsausgestaltung angeht - und gut überlegen, mit wem sie letztlich Verträge schließen...

  • Natürlich geht es rechtlich nicht darum. Trotzdem ist die Aussage doch wohl nicht falsch. Selbst ohne diese Regelung sitzt der Fußballer für gewöhnlich am längeren Hebel (siehe zB. den Fall Klose). Jetzt wird es den Spielern noch leichter gemacht... Verträge werden nichts mehr wert und junge Talente zu holen wird richtig sinnlos. Was bringt es einem Talente aufzubauen, wenn man dann nichtmal ne hohe Ablöse bekommen kann?

  • Watt ich mich schon öfter mal gefragt habe: Mit welcher arbeitsrechtlichen Begründung kann ein befristeter Arbeitsvertrag nicht mit der gesetzlichen Kündigungsfrist beidseitig gekündigt werden?

    Einmal editiert, zuletzt von strunz ()

  • Zitat

    Original von Kampfzwerg
    Natürlich geht es rechtlich nicht darum. Trotzdem ist die Aussage doch wohl nicht falsch. Selbst ohne diese Regelung sitzt der Fußballer für gewöhnlich am längeren Hebel (siehe zB. den Fall Klose). Jetzt wird es den Spielern noch leichter gemacht... Verträge werden nichts mehr wert und junge Talente zu holen wird richtig sinnlos. Was bringt es einem Talente aufzubauen, wenn man dann nichtmal ne hohe Ablöse bekommen kann?


    Ist ja richtig. Aber beispielsweise der Kommentar in der SZ stellt die wichtige Frage, ob die Clubs diese neue Situation nicht auch positiv interpretieren könnten. Das muss sich erstmal einspielen, dann passt das schon. Was haben sie alle bei Bosman gejault; dabei ist die damalige Entscheidung doch allgemein akzeptiert. Und wenn man sich mal überlegt, worum es damals ging, klingt das doch heute wie purer Wahnsinn. Ich bin mal gespannt. Mehr können wir eh nicht dazu sagen.

  • Zitat

    Original von strunz
    Watt ich mich schon öfter mal gefragt habe: Mit welcher arbeitsrechtlichen Begründung kann ein befristeter Arbeitsvertrag nicht mit der gesetzlichen Kündigungsfrist beidseitig gekündigt werden?


    geld? leitende angestellte haben in der regel doch auch keine 4 wochen.

  • Interview mit Dietmar Beiersdorfer auf Zeit.de.


    Zitat


    Beiersdorfer: Bei neuen Spielerverpflichtungen wird es noch mehr auf die sportliche Einschätzung ankommen. Die Fluktuation der Spieler wird zunehmen. Die Tendenz ist klar: Die Ablösesummen gehen runter, die Gehälter steigen.


    Die einzigen, die wirklich gewinnen werden, sind wohl die Berater. Na ja, so sei es. Besser, als wenn sie harmlose Bürger abzocken müssten... ;)

  • Vielleicht haben die Vereine aber auch weniger Spielraum, weil das positive Vereinsvermögen, als welches die Spieler gelten, sich stark reduziert. Soweit ich weiß tauchen die Spieler auf der Aktivseite in den Bilanzen der Vereine auf.

  • ja, ist dann halt eine bilanzverkürzung. dafür muss man cash für die ablöse nicht sofort bereitstellen, sondern stottert das gehalt über die vertragslaufzeit ab, wie derzeitig die ablöse ja schon über die vertragslaufzeit abgestottert wird.


    nachteil: es werden keine einnahmen durch verkäufe generiert.

  • Zitat

    Original von strunz
    Watt ich mich schon öfter mal gefragt habe: Mit welcher arbeitsrechtlichen Begründung kann ein befristeter Arbeitsvertrag nicht mit der gesetzlichen Kündigungsfrist beidseitig gekündigt werden?


    Äh, wie jetzt?
    Wenn Du darauf hinweisen möchtest, daß es bei einem befristeten Arbeitsverhältnis erst mal gar keine Möglichkeit einer Kündigung gibt, stimme ich Dir gerne zu. Deshalb ist es ja eben ein befristeter Vertrag, der zum vereinbarten Zeitpunkt schlicht und ergreifend endet.


    Es gibt natürlich noch außerordentliche Gründe, etwa wegen der Verletzung von Vertrags- und Nebenpflichten (wobei in der Regel zunächst Abmahnungen erforderlich sein dürften).


    Schließlich könnten spezielle Kündigungsmöglichkeiten bei Eintritt bestimmter Bedingungen erfolgen (z.B. Anfrage CL-Klub, Abstieg, Nasenpiercing des Zeugwarts, etc.), was ja auch wohl gang und gäbe ist.


    Mir wäre dieses Urteil, das auf den ersten Blick jedenfalls schwer verständlich ist und allein nach deutschem Recht kaum nachvollziehbar wäre, dann recht, wenn man irgendwie mal diese Berater vernünftig regeln würde, z.B. durch Kappungsgrenzen Höhe/ Zeit. Damit sich dort das Interesse verringert, die Spieler möglichst häufig wechseln zu lassen.

  • Zitat

    Original von Hedemann
    Äh, wie jetzt?
    Wenn Du darauf hinweisen möchtest, daß es bei einem befristeten Arbeitsverhältnis erst mal gar keine Möglichkeit einer Kündigung gibt, stimme ich Dir gerne zu. Deshalb ist es ja eben ein befristeter Vertrag, der zum vereinbarten Zeitpunkt schlicht und ergreifend endet.


    Nein, ich bin bisher davon ausgegangen, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis den Kündigungsfristen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses unterliegt, was aber scheinbar nur tarif- oder arbeitsvertraglich geregelt wird.


    Aber kommen wir zu einem anderen Punkt: Warum ist die Befristung über zwei Jahre hinaus möglich? Und wieso werden diese befristeten Verträge beliebig oft verlängert, ohne dass es zur Entfristung kommt?